Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltung der Bedingungen
Die Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verkäufe der goppert + steppe GmbH & Co. KG (im nachfolgenden „goppert + steppe“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers / Bestellers (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch goppert + steppe.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von goppert + steppe sind freibleibend. Der Kunde ist an die Bestellung (Vertragsangebot), in schriftlicher oder mündlicher Form, gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn goppert + steppe das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Der Vertrag kommt vorher zustande mit schriftlicher Bestätigung oder durch erfolgte Lieferung.

3. Änderungsvorbehalt
Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Kunststoff- oder Holzoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Möbelstoffen und Leder bleiben vorbehalten.

4. Preise
Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise. Hinzugerechnet wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von goppert + steppe genannten Preise. Liegt der Nettoauftragswert unter 500,00 Euro, behält sich goppert + steppe vor, eventuelle Liefermehrkosten in Rechnung zu stellen.

5. Zahlung
Die Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zur Zahlung fällig. Gutschriften jeglicher Art sind von den vollen zu bezahlenden Rechnungsbeträgen zunächst abzusetzen. Wenn nicht anders vereinbart, werden Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten Rechnung verwendet. Zahlungen bei Verrechnungsgeschäften müssen zuvor mit goppert + steppe abgesprochen werden. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von goppert + steppe bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.

6. Lieferung
Die Art und Weise der Lieferung erfolgt nach Vereinbarung.

7. Lieferfrist
Die von goppert + steppe angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd.

8. Versand- und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Kunden über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug von goppert + steppe (oder eines Beauftragten) verladen worden ist. goppert + steppe ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer, Monteur oder des durch goppert + steppe Beauftragten, zu veranlassen und goppert + steppe zu benachrichtigen.

9. Abnahme
Befindet sich der Kunde länger als 8 Tage in Annahmeverzug, so kann goppert + steppe dem Kunden eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er die Abnahme nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Frist kann goppert + steppe schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. goppert + steppe ist berechtigt, 25% des Verkaufspreises als Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn goppert + steppe einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

10. Rücktritt
goppert + steppe ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum von goppert + steppe. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnungen (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt für die Saldoforderung von goppert + steppe ohne Rücksicht darauf, ob einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Übersteigt der Wert der goppert + steppe gegebenen Sicherheiten seine gesamten Forderungen um mehr als 20%, so gibt auf Verlangen des Kunden goppert + steppe insoweit nach seiner Wahl Sicherheiten frei. Der Kunde darf die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverkaufen. Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde seine Forderungen gegen den jeweiligen Kunden an goppert + steppe ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verarbeiten oder mit Gegenständen, die nicht goppert + steppe gehören, zu verbinden oder zu vermischen. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu schützen.

12. Gewährleistung
Für Mängel der Kaufsache gewährt goppert + steppe zunächst grundsätzlich nur Nachbesserung. Statt nachzubessern kann goppert + steppe eine Ersatzsache liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung der Ware am Bestimmungsort goppert + steppe schriftlich anzeigt. Dies kann auch unmittelbar bei Warenabnahme auf dem Lieferschein geschehen.

13. Datenspeicherung
goppert + steppe speichert im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsverbindung Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist der Hauptsitz der goppert + steppe GmbH & Co. KG in Bamberg der Erfüllungsort. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche – einschließlich Scheckforderungen – aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlich Gerichtsstand das für den Hauptsitz des Verkäufers zuständige Gericht. goppert + steppe bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Anwendbares Recht
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen goppert + steppe und dem Kunden sowie für die Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
goppert + steppe GmbH & Co. KG -Geschäftsleitung- Stand: 07/2006
 
 
 
 
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